top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von MocKoru Beratung

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

  • Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen MocKoru Beratung und den Klienten, sofern nicht schriftlich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

  • Ein Vertrag mit MocKoru Beratung tritt in Kraft, sobald Klient*in und MocKoru Beratung einen Termin für Beratung, Vorgespräch oder Therapie vereinbaren.

  • MocKoru Beratung behält sich das Recht vor, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis unwahrscheinlich erscheint oder bestimmte Anliegen aufgrund von Spezialisierungen oder rechtlichen Gründen nicht behandelt werden können.

  • Ebenso kann MocKoru Beratung von einer Zusammenarbeit absehen, wenn Gewissenskonflikte vorliegen.

 

§ 3 Zweck und Inhalt des Vertrags

  • MocKoru Beratung  bietet Gesprächstherapie und Coaching-Dienstleistungen an.

  • Klienten können nach ausführlicher Information durch MocKoru Beratung  frei zwischen verschiedenen Methoden wählen. Wenn sie unsicher sind oder Entscheidungshilfe benötigen, wählt MocKoru Beratung  eine Methode, die im besten Interesse des Klienten liegt.

  • MocKoru Beratung weist darauf hin, dass seine Dienstleistungen keinen Arzt- oder Psychologenbesuch ersetzen können. Die Verantwortung für die Anpassung der Medikation liegt allein beim Klienten oder der Klientin. Bei Unsicherheiten sollte eine Fachperson hinzugezogen werden.

  • Der Anamnesebogen von MocKoru Beratung muss wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben werden und wird für ein Jahr sicher aufbewahrt. Es werden keine Kopien erstellt und auch keine sensitiven Kundendaten auf digitaler Ebene erfasst.

  • Falls die Krankenkasse die Kosten trägt, müssen persönliche Daten zum Zweck der Kostenabdeckung an die entsprechende Kasse weitergeleitet werden.

  • Während den Sitzungen über den Klienten oder die Klientin werden Notizen festgehalten, die anschließend entweder als Protokoll oder Zielvereinbarung sicher aufbewahrt und nach Beendigung der Zusammenarbeit vernichtet werden.

 

§ 4 Stornierung, Gebühren, Garantien

  • Bei nicht erfolgter Absage eines Termins bis 24 Stunden vorher ist das gesamte Honorar zu entrichten. Ausnahmen gelten nur bei nachweislich unverschuldetem Fernbleiben.

  • MocKoru Beratung haftet nicht für entstandene Kosten, wenn es einen Termin nicht wahrnehmen kann, es sei denn, die Verhinderung erfolgte vorsätzlich oder grob fahrlässig. Ein Ersatztermin kann angeboten werden.

  • Bei Verspätungen von über 10 Minuten erfolgt keine Erstattung oder Verlängerung des Termins.

  • MocKoru Beratung garantiert keine Therapieergebnisse und übernimmt dementsprechend keine Erstattungen. Sowohl die Klientin/der Klient als auch MocKoru Beratung haben jederzeit das Recht, die Behandlung abzubrechen. Wenn die Klientin/der Klient die Therapie abbricht, ist das Honorar für die begonnene Sitzung zu entrichten. Bei einem Abbruch seitens von MocKoru Beratung entfällt das Honorar, ausgenommen der Klient ist selbstverschuldet für die nicht mögliche Zusammenarbeit verantwortlich.

 

§ 5 Erstgespräch

  • Auf Anfrage ein kostenloses 15-minütiges Vorgespräch, für eine kurze Orientierung der Thematik und Kennenlernphase, das unverbindlich ist.

 

§ 6 Bezahlung

  • Das Honorar von MocKoru Beratung orientiert sich an den zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Tarifen. Die Zahlung erfolgt mit einer Vorauszahlung & jeweiligen Bestätigung vor dem Sitzungstermin oder Kursprogramm an       

       Raiffeisenbank Leimental / IBAN: CH97 8080 8006 9639 0412 9

       Nicole Mock, Gansingerstrasse 27, 5236 Remigen 

 

§ 7 Datenschutz

  • MocKoru Beratung  behandelt alle Daten vertraulich und gibt keine Informationen an Dritte weiter, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Weitergabe und der Klient/die Klientin hat zugestimmt.

 

§ 8 Salvatorische Klausel

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben."

 

§ 9 Gerichtsstand

  • Vereinbart wird der Gerichtsstand Remigen AG.

bottom of page